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Impressum

Inhaltliche Verantwortung für diese Internetseite
trainers4training
Gesellschaft für Wissensmanagement und Beratung mbH

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Andreas Vollmer; Dietmar Dung

USt-ID: DE204079474
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 5973

Vorm Holzschlinge 31
32049 Herford
Germany

Telefon: +49 5221 996453
Telefax: +49 5221 996455

 


Entwicklung und Betreuung dieser Internetseite

Firma Blitzeinschlag
www.blitzeinschlag.de

Inh. S. Steinmann
Bismarckstr. 44
32049 Herford


Allgemeine Geschäftsbedingungen der trainers4training GmbH

Bedingungen der trainers4training GmbH für die Durchführung von IT-Trainings
Eine Seminaranmeldung kann schriftlich per Post, Telefax oder per E-Mail an die trainers4training GmbH erfolgen. Telefonische Anmeldungen können nicht angenommen werden.
Sie erhalten daraufhin eine Anmeldebestätigung, die die Seminarzeiten, den Seminarort mit
Wegbeschreibung sowie ggf. besondere Hinweise enthält.

Stornierung von Seminaren
Stornierungen sind schriftlich per Post, Telefax oder per E-Mail an die trainers4training GmbH zu richten. Eine kostenlose Stornierung eines Seminars ist nur bis 14 Kalendertage vor dem ersten Seminartag möglich. Geht eine Stornierung weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn bei uns ein, so berechnen wir eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarpreises. Bei Stornierung im Zeitraum von 3 Werktagen oder kürzer vor dem ersten Seminartag berechnen wir 60% der Schulungsgebühr. Dies gilt auch, wenn die Schulung seitens des Kunden auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht wird. Muss aus organisatorischen Gründen ein Seminartermin seitens der trainers4training abgesagt werden, so können über die Seminargebühr hinaus gehende Ansprüche nicht geltend gemacht werden.

Seminargebühren
Ist in einem Angebot der trainers4training ein fester Seminarpreis angegeben, so gilt dieser pro Teilnehmer. Er beinhaltet dann die komplette Seminarleistung, inklusive: 1 PC-Arbeitsplatz je Seminarteilnehmer, Seminarunterlagen, sowie die Kosten für Pausengetränke und das Mittagessen (nicht bei Halbtagsschulungen). Er beinhaltet nicht: Hotelkosten des Teilnehmers sowie Kosten für An- und Abreise des Teilnehmers . Bei kundenspezifischen Individualschulungen wird der genaue Leistungsumfang jeweils in einer individuellen schriftlichen Vereinbarung festgelegt.

Schulungsraum beim Kunden
Wird der Schulungsraum bei Inhouse-Trainings durch den Kunden gestellt, gilt:
Die Überlassung eines zweckmäßig ausgestatteten Schulungsraumes sowie die Freigabe der zur
Durchführung eines Inhouse-Trainings benötigten Softwareapplikationen liegen in der Verantwortung des Kunden und gehen zu dessen Lasten.

Lizenzprodukte
Soweit der Kunde Lizenzprodukte zur Nutzung in einem Training bereitstellt, wird er im Falle der Verletzung von geltenden Schutz- und Urheberrechte im Rahmen der Verwendung dieser Lizenzprodukte in einem Inhouse-Training die trainers4training GmbH von allen eventuellen Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen.

Vorbereitungszeiten
Soll ein Inhouse-Training abweichend vom ausgeschriebenen Seminarkonzept und/oder unter Verwendung firmenspezifischer Unterlagen durchgeführt werden, können besondere Vorbereitungszeiten anfallen; das gilt auch, wenn systemtechnische Einstellungen, Parameteranpassungen oder Veränderungen im Bereich der Datenmodelle und Übungsaufgaben erforderlich sind oder vom Kunden gewünscht werden. Die Durchführung kursvorbereitender Arbeiten ist ausdrücklich zu vereinbaren und der trainers4training GmbH zusätzlich zu vergüten.

Reise- und Fahrtkosten
Maßgeblich für die Berechnung von Fahrtkosten bei Inhouse-Trainings am vom Kunden gewählten
Seminarort ist der kürzere Weg von Herford oder Münster zum Einsatzort. Es werden für die tägliche Hin- und Rückfahrt 0,65 €/km zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Diese beinhalten auch die Kosten für anfallende Reisezeiten.
Für größere Entfernungen wird das jeweils günstigste Verkehrsmittel gewählt (Auto/Bahn/Flug). Im Falle der Anreise mit dem Flugzeug werden die anfallenden Kosten für die Economy Class berechnet.
Hiervon abweichende Regelungen könne im Einzelvertrag zwischen Kunde und t4t definiert werden.

Hotelkosten

Aufwendungen für Übernachtungen am Einsatzort werden gemäß Aufwand gegen Vorlage von Belegen berechnet. Es können feste Beträge für eine ortsübliche Übernachtung im Voraus vereinbart werden.

Spesen
Tagesspesen werden nur in Verbindung mit einer Übernachtung in Rechnung gestellt. Im Übrigen sind Spesen im Tageshonorar enthalten.

Preise
Es gelten die in den aktuellen Programmen genannten Teilnahmepreise zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Stand: September 2005


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